Neulich stand ich vor der Tür eines Geschäfts. Alma saß brav neben mir, das Führgeschirr reflektierte die Sonnenstrahlen und ihr Blick sagte so viel wie: „Na, gehen wir rein oder bleiben wir hier ewig stehen?“ Drinnen roch es nach Kaffee und frischen Brötchen, eindeutig Bäckerei. Ich setzte gerade zum Schritt an, da kam er auch schon: der freundliche, aber bestimmte Satz, den wohl jeder Führhundhalter schon einmal gehört hat: „Tut mir leid, aber Hunde dürfen hier nicht rein.“ Solche Situationen passieren mir immer noch regelmäßig, obwohl sich in den letzten Jahren rechtlich einiges getan hat.

Alma ist nicht einfach „mein Hund“ sie ist mein Blindenführhund, staatlich anerkannt, geprüft, unersetzlich. Und seit der Assistenzhundeverordnung (AHundV) von 2023 ist das sogar schwarz auf weiß festgehalten. In dieser ist klar geregelt, dass Blindenführhunde wie Alma überall dorthin mit dürfen, wo auch Menschen mit Straßenschuhen hingehen. Also in Geschäfte, Restaurants, Arztpraxen, Busse, Bahnen und so ziemlich jeden Ort, an dem die Öffentlichkeit willkommen ist.

Ein Stück mehr Sicherheit im Alltag

Früher war das oft eine Grauzone. Manche Geschäfte verstanden die Wichtigkeit von Blindenführhunden, andere wollten sie nicht anerkennen. Ein Klassiker: „Das ist aber wegen der Hygiene nicht erlaubt.“ Seit der neuen Verordnung ist das anders: Im § 12e des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) steht nun ganz klar, dass Menschen mit Assistenzhund der Zutritt nicht verweigert werden darf, wenn der Ort öffentlich zugänglich ist. Und das schließt auch meine geliebte Bäckerei, den Friseur oder das Restaurant um die Ecke mit ein.

Natürlich gibt’s Ausnahmen

In einem OP-Saal oder auf einer Intensivstation hat auch Alma keinen Zutritt. Orte mit gehobenem Hygiene-Standard sind von der Verordnung ausgeschlossen. Aber im normalen Alltag gilt: Sie darf mit!

Was sich geändert hat, und warum es wichtig ist

Mit der Assistenzhundeverordnung kam 2023 endlich mehr Struktur in das ganze Thema. So gibt es jetzt endlich offizielle Ausweise und Abzeichen, damit klar ist, dass Alma nicht einfach nur „gut erzogen“ ist, sondern eine anerkannte Blindenführhündin. Auch Ausbildungsstellen müssen nach klaren Standards arbeiten und eine Prüfung abgenommen werden, damit alle Teams dieselbe Qualität haben. Und die Rechte gelten bundesweit einheitlich. Keine Willkür mehr von Ort zu Ort, kein vorgeschobenes Hausrecht. seit Januar 2025 müssen alle Assistenzhunde offiziell registriert und gekennzeichnet sein, um diese neuen Rechte nutzen zu können. Alma trägt schon seit Sommer 2023 ihr Abzeichen, nicht, weil sie’s braucht (sie weiß, dass sie wichtig ist), sondern weil es den Menschen um uns herum hilft, schneller zu verstehen, was Sache ist.

Theorie trifft Praxis

Zurück in meiner Bäckerei. Ich lächle, erkläre freundlich, dass Alma ein Blindenführhund ist, und zitiere den Paragrafen fast Wort wörtlich. Die Verkäuferin schaut etwas verdutzt, ruft die Chefin und siehe da: Nach einem kurzen Gespräch dürfen wir rein. Ich hole mir mein Brot und ein paar Brötchen, Alma bekommt ein kleines Leckerli, und am Ende wird Alma von den beiden noch gestreichelt. Solche Momente zeigen mir: Das Gesetz ist wichtig, aber Aufklärung ist mindestens genauso nötig. Die meisten meinen’s gar nicht böse, sie wissen es schlicht nicht besser.

Tipp an alle mit Blindenführhund

Habt den offiziellen Assistenzhundeausweis immer dabei und erwähnt den § 12e BGG. Auch der Satz „Das ist eine Blindenführhündin, sie darf mich begleiten“ wirkt Wunder. Aufklärung funktioniert am besten mit einem Lächeln und vielleicht mit einer feuchten Hundenase.

Mein Fazit

Die neue Gesetzeslage gibt mir ein gutes Gefühl. Ich weiß, dass Alma und ich Rechte haben, klare, gesetzlich verankerte Rechte. Aber die Realität da draußen ist manchmal noch ein bisschen… naja, „2022“. Also üben wir weiter Geduld, erklären freundlich und zeigen, dass Inklusion im Alltag beginnt, mit jedem Gespräch, jedem Lächeln und jedem Schritt, den Alma mich durch die Eingänge von Geschäften führt.

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